Eine Organisation setzt einen Chatbot im Service ein und nutzt generative KI zusätzlich für Entwürfe in der Kommunikation. In beiden Fällen kann die Frage nach Transparenz entstehen. Die passenden Hinweise und Zuständigkeiten sind jedoch nicht automatisch dieselben.
Artikel 50 des AI Act unterscheidet mehrere Situationen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Juli 2026 Leitlinien zur Auslegung dieser Pflichten; sie gelten seit dem 2. August 2026 (Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten). Für Unternehmen ist damit eine konkrete Prozessfrage verbunden: Wo muss erkennbar sein, dass KI beteiligt ist, und wer sorgt dafür?
Welche Transparenzsituationen zu unterscheiden sind
Artikel 50 behandelt nicht nur sichtbare Labels. Er umfasst unter anderem Information bei direkter Interaktion mit einem KI-System, maschinenlesbare Markierung bestimmter synthetischer Inhalte durch Anbieter sowie Offenlegungspflichten für Betreiber in bestimmten Fällen. Bei Deepfakes und bestimmten KI-generierten oder manipulierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, gelten eigene Regeln und Ausnahmen.
Diese Pflichten haben unterschiedliche Adressaten und Voraussetzungen. Eine Organisation kann je nach Tätigkeit Anbieter, Betreiber oder in einzelnen Fällen beides sein. Die Rolle ergibt sich nicht allein daraus, dass sie einen externen Dienst nutzt; sie sollte anhand des tatsächlichen Systems und der eigenen Aktivität geprüft werden. Die Kommissions-FAQ erläutert die Rollen und die beschriebenen Übergangsregeln (Transparenzpflichten nach Artikel 50).
Interaktionen und Inhalte im Arbeitsablauf finden
Eine erste Bestandsaufnahme kann konkrete Kontaktpunkte sichtbar machen:
- Wo interagieren Kundinnen, Bürger oder Beschäftigte direkt mit einem KI-System?
- Welche Systeme erzeugen oder verändern Audio, Bilder, Video oder Text?
- Welche Inhalte werden veröffentlicht und zu welchem Zweck?
- Welche Person oder Organisation kontrolliert den jeweiligen Prozessschritt?
Die Fragen helfen, Fälle zur Prüfung zu markieren. Sie ersetzen keine rechtliche Einordnung. Bei einem Chatbot kann etwa relevant sein, ob eine direkte Interaktion mit natürlichen Personen vorgesehen ist und ob die KI-Nutzung aus dem Kontext offensichtlich ist. Bei veröffentlichten Inhalten können Zweck, Format, menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung eine Rolle spielen.
Transparenz als Prozessanforderung behandeln
Wenn eine Pflicht einschlägig sein könnte, sollte der Ablauf festlegen, wann ein Hinweis erscheint, wer ihn pflegt und wie Änderungen am System oder Kanal berücksichtigt werden. Kennzeichnungen dürfen nicht erst am Ende einer Veröffentlichung bedacht werden, wenn dafür technische oder redaktionelle Schritte notwendig sind.
Für die interne Abstimmung empfiehlt sich eine Zuordnung von System, Rolle, betroffener Personengruppe, möglicher Pflicht, verantwortlicher Stelle und offenem Prüfbedarf. Vermeiden Sie eine pauschale Regel wie „alles KI-Erzeugte markieren“ oder „KI-Texte benötigen keinen Hinweis“. Beide Aussagen können die Unterschiede der Vorschrift verfehlen.
Der Verordnungstext enthält Ausnahmen und Anforderungen an die Art der Information. Dazu kommen die Leitlinien der Kommission. Die konsolidierte Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex ist die Primärquelle; FAQ und Leitlinien unterstützen die Auslegung, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls.
Nächste Schritte für Verantwortliche
Erfassen Sie zunächst die relevanten Anwendungen und Kommunikationswege. Lassen Sie anschließend die jeweilige Rolle und den Anwendungsfall fachlich prüfen. Binden Sie Produktverantwortliche, Kommunikation und – je nach Einsatz – Rechts-, Datenschutz- oder Compliance-Funktionen ein. Dokumentieren Sie offene Fragen und die Entscheidung, bevor der Prozess angepasst wird.
Berücksichtigen Sie auch, dass die Kommission für bestimmte Kennzeichnungs- und Erkennungspflichten eine begrenzte Übergangsregel für Systeme beschreibt, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Diese Regel gilt nicht pauschal für sämtliche Transparenzpflichten. Prüfen Sie Datum, Pflicht und Systemkonstellation im konkreten Fall anhand der aktuellen Quellen.
Fazit
Transparenz im KI-Einsatz umfasst unterschiedliche Situationen, Rollen und Ausnahmen. Eine pauschale Kennzeichnungsregel wird den Anforderungen aus Artikel 50 nicht immer gerecht.
Organisationen sollten Systeme und Veröffentlichungsabläufe erfassen, mögliche Pflichten zuordnen und offene Rechtsfragen gezielt prüfen. So lässt sich der aktuelle Rechtsrahmen in konkrete Prozessentscheidungen übersetzen, ohne eine allgemeine Freigabe zu unterstellen.
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